Befreiung von der Präsenzpflicht

Das Niedersächsische Kultusministerium ermöglicht allen Schülerinnen und Schülernin der Präsenzphase im Szenario B vorübergehend bis zum 14. Februar 2021die Befreiung von der Präsenzpflicht im Unterricht.Die Befreiung von der Präsenzpflicht ist an keine Voraussetzungen geknüpft und kann durch einfaches Schreiben auch per E-Mail der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler bei der Schule geltend […]