Befreiung von der Präsenzpflicht
Das Niedersächsische Kultusministerium ermöglicht allen Schülerinnen und Schülernin der Präsenzphase im Szenario B vorübergehend bis zum 14. Februar 2021die Befreiung von der Präsenzpflicht im Unterricht.Die Befreiung von der Präsenzpflicht ist an keine Voraussetzungen geknüpft und kann durch einfaches Schreiben auch per E-Mail der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler bei der Schule geltend gemacht werden. Ein der Schule zur Verfügung gestelltes Formular kann ebenfalls genutzt werden.
Nach Geltendmachung ist eine Rückkehr in die Präsenzphase im Szenario B nicht vorgesehen.
Von der Befreiung von der Präsenzpflicht ausgenommen ist die Teilnahme an schriftlichen Arbeiten, die auch außerhalb der üblichen Unterrichtszeiten geschrieben werden können.Die rechtliche Grundlage für die Befreiung von der Präsenzpflicht ergibt sich aus den Ergänzenden Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zur Schule und zur Schulpflicht, hier: §§ 58 bis 59a, §§ 63 bis 67 und § 70 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG), RdErl. d. MK v. 1.12.2016 (SVBl. S. 705).
Den Antrag auf Befreiung von der Präsenzpflicht finden Sie hier als Word-Dokument: