Geänderte Allgemeinverfügung der Stadt Wolfsburg
Nachstehend möchte ich Sie darüber informieren, dass die Stadt Wolfsburg aufgrund der aktuellen Landesverordnung und den darin maßgeblichen Inzidenzwerten eine geänderte Allgemeinverfügung erlassen hat. Diese ist auf https://www.wolfsburg.de/ einzusehen.
Für die Wolfsburger Allgemeinbildenden Schulen im Sekundarbereich I und II und für die BerufsbildendenSchulen bedeutet das, die Durchführung des Präsenzunterrichts nach Szenario A des Niedersächsischen Kultusministeriums bleibt oberstes Ziel. Die Stadt Wolfsburg empfiehlt daher im Schulbetrieb ab dem Inzidenzwert von 35 das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung für alle Personen an weiterführenden Schulen. Ab dem Inzidenzwert 50 gelten in Wolfsburg folgende Regelungen:
1) Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch während des Unterrichts im Sekundarbereich I und II sowie den Berufsbildenden Schulen ist verpflichtend.
2) Schulsport ist möglichst nicht mehr in der Halle durchzuführen, sondern so lange wie möglich im Freien bzw. im Schwimmbad. Wenn die Abstandsregeln bzw. die Wettergegebenheiten dies nicht mehr zulassen, ist der Schulsport in Hallen soweit möglich auszusetzen. Ausgenommen davon sind prüfungsrelevante Abiturkurse.
Sobald ein maßgeblicher Inzidenzwert überschritten ist, gelten die damit verbundenen Regelungen auch dann grundsätzlich fort, wenn der Wert tageweise gegebenenfalls unterschritten wird bis auf weiteres fort.
Der jeweils tagesaktuell maßgebliche Inzidenzwert ist täglich abrufbar unter
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle-inzidenz-ampel-193672.html.