Zutrittsbeschränkungen zum Schulgebäude
Personen, die nicht in dem Schulgebäude unterrichtet werden oder dort nicht arbeiten, dürfen das Schulgebäude nur nach Anmeldung im Sekretariat und aus einem wichtigen Grund betreten. Sie müssen sich im Besucherbuch in der Pausenhalle eintragen. Während des Aufenthaltes im Gebäude ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen und der Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten. Für die Hände steht ein Desinfektionspender in der Pausenhalle zur Verfügung.
Eine Begleitung von Schülerinnen und Schülern, z. B. durch Eltern oder Erziehungsberechtigte, in das Schulgebäude und das Abholen innerhalb des Schulgebäudes sind grundsätzlich untersagt und auf notwendige Ausnahmen (Krankheit des Kindes) zu beschränken.